Corporate Governance
CEO - Tobias Große Wentrup
Wir verpflichten uns zu strengen Corporate-Governance-Richtlinien und -Praktiken sowie zur Einhaltung internationaler, nationaler und bundesstaatlicher Gesetze.
Verhaltenskodex:
Antikorruptions-Richtlinie:
An wen kann man sich mit einem Compliance-Anliegen wenden?
Compliance-Bedenken oder -Probleme können bei der Compliance-Hotline 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr auf vertrauliche Weise gemeldet werden.
Die Compliance Hotline ist zugänglich für jeden. Wir unterstützen jeden ohne jegliche Benachteiligung, der in gutem Glauben eine Meldung macht.
Über die Compliance-Hotline können Sie relevante Verstöße gegen geltende Gesetze (bspw. Betrug, Korruption, Fehlverhalten in Bezug auf Rechnungslegung und Verletzung der Menschenrechte) sowie gegen die Compliance-Richtlinien und -Verfahren von DaVita melden.
Kontaktieren Sie hierfür Tel.: 0800-182-4553 oder über DaVitaComplianceHotline.com
Compliance-Hotline
Mehr Informationen zur Compliance-Hotline finden Sie auch hier zum Download:
Sorgfaltspflichten
Die DaVita Medical Group versteht sich in erster Linie als Gemeinschaft und erst in zweiter Linie als Unternehmen. Unsere „Trilogie der Fürsorge” ruft Teammitglieder und Stakeholder dazu auf, sich um unsere Patienten, um einander und um unsere Welt zu kümmern. Diese Philosophie treibt uns an und untermauert unser Engagement für die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstandards, wie sie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegt sind.
Die DaVita Medical Group verpflichtet sich, international anerkannte Menschenrechtskonventionen zu achten und einzuhalten, wie sie in der Internationalen Menschenrechtscharta und im Globalen Pakt der Vereinten Nationen festgelegt sind.
Im Rahmen der DaVita-Umweltpolitik verpflichten wir uns zum verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, zur kontinuierlichen Verbesserung der klinischen Qualität und zur Entwicklung innovativer Ansätze zum Schutz der Gesundheit der Menschen und des Planeten.
DaVitas Geschäftspartner spielen eine wichtige Rolle, DaVita dabei zu helfen, die bestmögliche Versorgung für unsere Patienten sicherzustellen. Die DaVita Medical Group erwartet von Geschäftspartnern, dass sie die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltgrundsätzen sicherstellen und in ihrer eigenen Lieferkette angemessene Sorgfaltspflichtverfahren einführen.
DaVita Beschwerdeverfahren
Einleitung zum Beschwerdeverfahren
Wir bei DaVita sind sehr stolz darauf, unseren Patienten lebenserhaltende Pflege zukommen zu lassen, uns um unsere Teammitglieder zu kümmern und uns als Unternehmen an einen hohen Standard zu halten. DaVita verpflichtet sich, das Richtige zu tun und die geschäftlichen Aktivitäten in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften und DaVita Richtlinien und Verfahren unter Achtung der Menschenrechte durchzuführen. Zu diesem Zweck dient unser Verhaltenskodex allen Teammitgliedern als Leitlinie, damit sie im Arbeitsalltag die richtigen Entscheidungen treffen. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist unser aller Aufgabe. Diese Aufgabe beinhaltet auch, mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorschriften, einschließlich Verstöße gegen EU-Recht, Verletzung von Menschenrechten, Verstöße gegen Umweltschutzgesetze, und gegen DaVita Richtlinien und Verfahren sowie gegen den Verhaltenskodex im guten Glauben zu melden. Es gibt verschiedene Meldekanäle Bedenken anzusprechen. Die Meldung kann mündlich oder schriftlich an den jeweiligen Vorgesetzten, die Geschäftsführung oder je nach der Art von Ereignissen direkt an die Ansprechpartner der Funktionsbereiche Compliance, Recht, Personal, Operatives Geschäft und Medizin sowie an die Compliance Hotline erfolgen. Die Möglichkeit Bedenken zu melden, steht jedem offen - sowohl den Teammitgliedern als auch Dritten (u.a. Lieferanten, Dienstleister). Jede*r kann das jeweilige Anliegen vertraulich und sofern gewünscht, anonym melden. Gemäß DaVitas Richtlinie zum Verbot von nachteiligen Handlungen duldet DaVita keine Form von nachteiligen Handlungen gegen Personen, die in gutem Glauben eine Meldung machen oder bei einer Untersuchung mithelfen. Im “guten Glauben” bedeutet, dass der Mitteilende einen ehrlichen und legitimen Grund hat, einen Verstoß zu vermuten oder Bedenken zu äußern.